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Kommunale Zuschüsse

Sollten kommunale Zuschüsse (Städteregion, Stadt, Gemeinde, Kreis, usw.) zu den Ferienmaßnahmen gewährt werden, wird das Ferienwerk Weisweiler e.V. diese beantragen.
Eventuelle Zuschüsse werden nach dem Eingang, also unter Umständen erst einige Wochen / ggf. Monate nach Beendigung der Ferienfreizeit, an Sie zurück überwiesen.

Trotz der angespannten Finanzsituation wird das Ferienwerk Weisweiler e.V. versuchen, gemäß unserer Satzung finanziell schwachen Teilnehmern einen Zuschuss zu den Ferienmaßnahmen aus Vereinsmitteln zu gewähren. Wenden Sie sich bitte dazu an uns.

Geschwisterrabatt

Das Ferienwerk Weisweiler e.V. entlastet Familien mit zwei und mehr Kindern durch einen "Geschwisterrabatt". Dieser Rabatt wird 1 x pro Familie gewährt und beträgt € 25,- für jedes kindergeldberechtigte, im Haushalt lebende Kind (gerechnet ab dem 2. Kind, unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder an einer Ferienfahrt).

Ein rechtlicher Anspruch auf kommunale Zuschüsse und freiwillige Zuschüsse durch das Ferienwerk Weisweiler e.V. besteht nicht.